Sollte durch Fehleinstellung oder Unachtsamkeit in die Aluminium-Nutenplatte gefräst oder gebohrt werden, wird dies mit einem Betrag von € 50,– geahndet.
Dieser Betrag wird in der Maschinenkasse hinterlegt und zu gegebener Zeit dazu verwendet, Ersatz zu beschaffen.
Nach einer Beschädigung muss der Verursacher dies zeitnah melden und die € 50,– zahlen.
Wird eine Beschädigung ohne Meldung festgestellt, wird der letzte Nutzer verpflichtet, den Betrag zu zahlen. Daher ist es ratsam, unbedingt vor jedem Projekt zu prüfen, ob neue, nicht gemeldete Beschädigungen vorliegen.
Beschädigungen werden im Maschinenlogbuch vermerkt.
